"Die Banken haben sich verpflichtet, Ombudsmannsprüche bis zu einem Beschwerdegegenstand von 5000 Euro zu akzeptieren", sagt Schädtler.
( Quelle: Die Welt vom 11.04.2005)
Doch wird der Beschwerdegegenstand vom ASt. bestimmt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)