Der Gerichtshof hat erst kürzlich entschieden, daß Verwaltungsbehörden, die im Beschwerdewege über Einsprüche von Steuerzahlern wegen angeblich fehlerhafter Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu entscheiden haben, dieses Privileg nicht haben (29).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)