Besitzanzeige

  1. Mit einer so genannten Besitzanzeige (Dokument rechts), die laut Aktiengesetz obligatorisch ist, wollte die SachsenLB nachweisen, daß bei einer Hauptversammlung ihrer Leasingtochter MDL alles korrekt zugegangen war. ( Quelle: Die Welt vom 23.02.2005)