Besitzeinweisung

  1. Als die Eigentümer ihr Einverständnis jedoch nicht erklärten, verfügte das zuständige Landratsamt eine sogenannte 'vorzeitige Besitzeinweisung' mit 'sofortiger Wirkung', um die Bauarbeiten nicht aufzuhalten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)