Besitzstörung
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Die Münsteraner Richter werteten den Vorstoß der Vermieterin als "rabiates Vorgehen" und "Besitzstörung".
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
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Wer auf fremder Leute Wiese sein Auto abstellt, um Pilze zu suchen, macht sich der Besitzstörung schuldig.
( Quelle: Tagesspiegel vom 22.07.2004)
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