Das Angebot der Kommune soll jenen zugute kommen, die nach dem Bundesgesetz keinen Anspruch auf Kurse haben, also so genannte Bestandsausländer (seit längerem hier lebende Migranten) und EU-Bürger.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.03.2005)
So genannte Bestandsausländer, die länger als zwei Jahre in Deutschland leben, müssen sich wie auch EU-Ausländer zunächst hinten anstellen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.01.2005)