Nach der Wende wurden die rund vier Millionen sogenannten Bestandsrenten der DDR in ihrer Höhe zunächst ungeprüft nach einem festgelegten Schlüssel umgerechnet.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Diese Übergangsregelung gilt allerdings für Bestandsrenten nur bis Ende 1996, für Rentenzugänge gar nur bis Ende 1993.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)