Wie der Staatsanwalt erklärte, ist der Frankfurter Staatskasse durch die verbreitete Bestechungspraxis bei der Sperrmüllabfuhr bisher ein Gesamtschaden von mehreren Millionen Mark entstanden, der sich aus einer Vielzahl kleiner Fälle errechnet.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)