Bestehe

  1. Bestehe der Verdacht von Insider-Geschäften, würde der Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Bestehe beispielsweise ein Vertrag aus mehreren Seiten, sei es nicht ausreichend, diese einfach miteinander zu verklammern oder sie lose in einen Ordner abzuheften. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)