Bestehe der Verdacht von Insider-Geschäften, würde der Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Bestehe beispielsweise ein Vertrag aus mehreren Seiten, sei es nicht ausreichend, diese einfach miteinander zu verklammern oder sie lose in einen Ordner abzuheften.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)