Das Abgabenrecht sehe vor, daß die Besteuerungsgrundlagen vom Finanzamt geschätzt werden, falls trotz Zwangsmaßnahmen keine Steuererklärung abgegeben wird.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Umfassende Besteuerungsgrundlagen für die Erträge von Auslandsfonds gibt es erst seit Mitte 1969.
( Quelle: Die Zeit (10/1972))