Besteuerungsgrundlagen

  1. Das Abgabenrecht sehe vor, daß die Besteuerungsgrundlagen vom Finanzamt geschätzt werden, falls trotz Zwangsmaßnahmen keine Steuererklärung abgegeben wird. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Umfassende Besteuerungsgrundlagen für die Erträge von Auslandsfonds gibt es erst seit Mitte 1969. ( Quelle: Die Zeit (10/1972))