In den USA fällt für dieses Vermögen keine Erbschaftsteuer an (siehe Frage 88), ebenso in Deutschland, da das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland Österreich das alleinige Besteuerungsrecht zuweist.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Der Verzicht Österreichs auf eine Kapitalertragsteuer für Steuerausländer berührt das Besteuerungsrecht des deutschen Fiskus nicht.
( Quelle: DIE WELT 2001)