Besteuerungsverfahrens

  1. Die Ausschußmehrheit beanstandete allerdings die ungewöhnlich lange Dauer des Besteuerungsverfahrens. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Selbst die Staatsanwaltschaft hat eingeräumt, es sei „unbestreitbar, daß von den üblichen Modalitäten des Besteuerungsverfahrens abgewichen wurde“. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)