Die Ausschußmehrheit beanstandete allerdings die ungewöhnlich lange Dauer des Besteuerungsverfahrens.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Selbst die Staatsanwaltschaft hat eingeräumt, es sei „unbestreitbar, daß von den üblichen Modalitäten des Besteuerungsverfahrens abgewichen wurde“.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)