Zum Nachweis sollte beim Besuch des Zoologischen Gartens oder Tierparks die gelbe Besucherkarte mitgebracht werden, die das Sozialamt ausgestellt hat.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Wir müssen unsere Personalausweise vorzeigen und abgeben und erhalten dafür eine Besucherkarte.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)