Besuchspersonen

  1. Dazu gehören Haushalts- und Krankenpflegehilfe, Hausnotrufgeräte für den akuten Notfall und besonders ein Netz von Besuchspersonen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Aus einer Anhäufung von Anträgen bestimmter Besuchspersonen können Erkenntnisse für eine Bedrohung oder Einflußnahme des Angekl. folgen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)