Dazu gehören Haushalts- und Krankenpflegehilfe, Hausnotrufgeräte für den akuten Notfall und besonders ein Netz von Besuchspersonen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Aus einer Anhäufung von Anträgen bestimmter Besuchspersonen können Erkenntnisse für eine Bedrohung oder Einflußnahme des Angekl. folgen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)