Rechtsanwalt Klaus Hüser, gegen den ebenfalls wegen Geldwäsche ermittelt wurde, nimmt "im Augenblick keine Mandanten aus Betäubungsmitteldelikten mehr an".
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
In beiden Fällen war auch eine Verurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten inbegriffen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)