Beteiligungsrecht

  1. Als Verstoß gegen Bundesrecht sieht der Beirat die Absicht an, etwa dem Bauernverband ein Beteiligungsrecht an Planungsverfahren einzuräumen und ihn damit mit den anerkannten Naturschutzverbänden gleichzustellen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.11.2001)