BetrAVG

2 下一页
  1. Er habe gegen das Widerrufsverbot des § 1 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG verstoßen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Ist aber die Vorschrift des § 7 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG zwingend, so kann der Träger der Insolvenzsicherung grundsätzl. auch die Anerkennung von rentensteigernden Vordienstzeiten durch den letzten Arbeitgeber ablehnen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. In den übrigen Sicherungsfällen erfolgt der Forderungsübergang, wenn der Träger der Insolvenzsicherung dem Berechtigten die ihm zustehenden Ansprüche mitteilt (§ 9 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
2 下一页