Die neue Konzernstruktur ermöglicht auch eine Teilprivatisierung von 49 Prozent der Dachgesellschaft, ohne daß dadurch die im Berliner Betriebegesetz verankerten Rechte der BWB-Beschäftigten beeinträchtigt würden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Zunächst sollten das Berliner Betriebegesetz geändert und die Gebührenordnung festgeschrieben werden.
( Quelle: Die Welt Online vom 18.06.2003)