Betriebsamkeitsverweigerung

  1. Darin lag eine derart zielstrebige Betriebsamkeitsverweigerung, ein so entschiedener Wille zum Ausstieg, dass man sich fragte, warum die Musik jetzt überhaupt noch weitergehen müsse. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 22.02.2003)