Vor einer endgültigen Entscheidung forderte der Betriebsausschuß des Kreistags die Verwaltung jedoch auf, entsprechende Modelle auch mit Laufzeiten von zehn und 15 Jahren durchzurechnen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Während der Betriebsausschuß, der Betriebsratsvorsitzende oder ein Betriebsratsmitglied die Bruttolohn- und Gehaltsliste einsehen, darf kein Vertreter des Arbeitgebers vorhanden sein, der sie dabei überwacht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)