Eine Stärkung des Eigenkapitals aber komme einer Betriebsbeihilfe gleich, heißt es, die in diesen Fällen durch nichts gerechtfertigt sei.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Und eine derartige Betriebsbeihilfe könne nur genehmigt werden, wenn die Befreiung nach drei bis vier Jahren auslaufe.
( Quelle: Tagesspiegel 2000)