Wie weiter mitgeteilt wurde, konnte in den bisherigen Gesprächen mit der Betreiberseite noch keine Einigung über rechtlich abgesicherte Lärmschutzmaßnahmen und Betriebsbeschränkungen für den geplanten Regionalflughafen erzielt werden.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Der VGH behielt sich jedoch vor, in einer späteren Entscheidung zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen anzuordnen - etwa Betriebsbeschränkungen oder den Bau einer Lärmschutzhalle für Turbinentests.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.06.2005)