Betriebsbezug

  1. Gegen die Betriebsbezogenheit des Eingriffs spricht schließlich auch, daß ein Betriebsbezug zu verneinen ist, wenn auch jeder andere Rechtsträger einer entsprechenden Behinderung ausgesetzt sein kann und sie entschädigungslos hinzunehmen hat. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)