Denn die Beweislast in juristischen Verfahren liegt bei der Frau, die sich unversehens als 'Störerin des Betriebsfriedens`, Schadenersatzpflichtige wegen 'Verleumdung`, Gekündigte wiederfinden kann.
( Quelle: TAZ 1988)
Und so sollte es wegen des Betriebsfriedens auch bleiben!
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.11.2004)