Die Empfehlung strebt zur Herabsetzung der Betriebsgefahren des Kraftfahrzeugs auf Autobahnen die Bildung eines allgemeinen Verkehrsbewußtseins an, dem der Kraftfahrer auch ohne Bestehen einer Höchstgeschwindigkeitsregelung Rechnung tragen soll.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)