Betriebsgründung

  1. Nur noch 23 Prozent aller Gründungen, die ins Handelsregister oder in die Handwerksrolle eingetragen werden, sind eine Betriebsgründung im engeren Sinn, stellen also direkt zur Gründung sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter ein. ( Quelle: Tagesspiegel vom 14.04.2005)
  2. Mit entsprechender Software wird die zunehmende Beratungsfunktion der Kanzleien unterstützt, ob bei Betriebsgründung oder -vergleich, Finanz- und Investitionsplanung, Standortanalysen oder Erbschaftsprogrammen einschließlich Lösungsvarianten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)