Betriebsgrundstücke

  1. Für Industriegrundstücke sollen Kubikmeterpreise zugrunde gelegt werden, wobei Betriebsgrundstücke als Betriebsvermögen mit Freibetrag und Bewertungsabschlag versehen werden dürfen sollen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. In vielen Fällen reiche das aber nicht aus, um den Anstieg der Werte der Betriebsgrundstücke steuerlich zu neutralisieren, auch wenn man die stark erhöhten persönlichen Freibeträge berücksichtige. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)