Für Industriegrundstücke sollen Kubikmeterpreise zugrunde gelegt werden, wobei Betriebsgrundstücke als Betriebsvermögen mit Freibetrag und Bewertungsabschlag versehen werden dürfen sollen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
In vielen Fällen reiche das aber nicht aus, um den Anstieg der Werte der Betriebsgrundstücke steuerlich zu neutralisieren, auch wenn man die stark erhöhten persönlichen Freibeträge berücksichtige.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)