Betriebskampfgruppen

  1. Kriterien für die Weiterbeschäftigung leitender Treuhandfunktionäre sind danach die Fragen nach dem Besuch einer Parteischule, der Zugehörigkeit zu höheren Parteigremien oder die nach Führungsfunktionen in den Betriebskampfgruppen. ( Quelle: TAZ 1993)