Die Kosten der Schädlingsbekämpfung können nur auf die Betriebskosten-Rechnung umgelegt werden, wenn sie sich ausschließlich auf gemeinschaftlich genutzte Räume im Sinne der Nr. 9 der Anlage 3 zu 27 II. Betriebskosten-Verordnung beziehen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)