Aber: Ein Studium sollten Bewerber abgeschlossen haben, gern ganz klassisch im Bereich Betriebsoder Volkswirtschaft.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 12.06.2005)
Ausnahmen sind vorgesehen für den Schutz von Betriebsoder Geschäftsgeheimnissen und für den Schutz des Persönlichkeitsrechts.
( Quelle: Die Welt Online vom 23.12.2004)