Insoweit hätten die Betriebsparteien auch im vorliegenden Falle das bei der Entlassung älterer Arbeitnehmer drohende Erstattungsrisiko nach § 128 AFG bei dem Umfang des Sozialplanvolumens berücksichtigen können.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Wie sollen die Betriebsparteien eine Einigung über die Ertragslage des Unternehmens erzielen?
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Den Betriebsparteien ist die Möglichkeit eröffnet, neue Arbeits- und Freizeitmodelle zu vereinbaren, die nach Angaben der DAG "von der Viertagewoche über Zeitkonten bis hin zu längeren zusammenhängenden Freizeitblöcken" reichen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)