Betriebsparteien

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  1. Insoweit hätten die Betriebsparteien auch im vorliegenden Falle das bei der Entlassung älterer Arbeitnehmer drohende Erstattungsrisiko nach § 128 AFG bei dem Umfang des Sozialplanvolumens berücksichtigen können. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Wie sollen die Betriebsparteien eine Einigung über die Ertragslage des Unternehmens erzielen? ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  3. Den Betriebsparteien ist die Möglichkeit eröffnet, neue Arbeits- und Freizeitmodelle zu vereinbaren, die nach Angaben der DAG "von der Viertagewoche über Zeitkonten bis hin zu längeren zusammenhängenden Freizeitblöcken" reichen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
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