Betriebsratsarbeit

  1. Nach wie vor gilt: Betriebsratsarbeit kann - in angemessenem Umfang - während der Arbeitszeit erledigt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.03.2002)
  2. Mahlberg seinerseits hat jetzt eine Klage wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit am Hals - was einen Gewerkschafter nicht gerade schmückt. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  3. Der Betriebsrat hat zur Begründung für sein Untersagungsverlangen geltend gemacht, der Arbeitgeber störe die Betriebsratsarbeit, wenn er auf Mitarbeiterversammlungen Themen erörtere, die zum Aufgabenkreis des Betriebsrats gehörten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Dies spricht auch für Kontinuität der bisherigen Betriebsratsarbeit. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  5. Im Interesse des Vertrauens der Belegschaft in einer sachgemäßen Betriebsratsarbeit muß das Bevorzugungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG 1972 unbedingt zur Geltung kommen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. Zu einer Podiumsdiskussion über "Mehr Sicherheit in der Chemie" und "Sichere Arbeitsplätze" lädt das "Forum für durchschaubare Betriebsratsarbeit" der Hoechst AG ein. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)