Die praktische Arbeit der Betriebsräte, von denen z. B. ein Konzern wie die Siemens AG 139 selbständige Betriebsratseinheiten zählt, wird nach wie vor in den ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsvereinbarungen dokumentiert.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)