Mit Inkrafttreten des Rentenreformgesetzes, welches auch das geänderte Betriebsrentengesetz (BetrAVG) enthält, entfällt ab Januar 1999 die Anpassungsverpflichtung des Arbeitgebers bei Direktversicherungen und Pensionskassen.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Der Gesetzgeber hat keine abschließende Regelung gewollt; er hat in den Beratungen zum Betriebsrentengesetz die Auffassung vertreten, die Vielzahl unterschiedl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)