Betriebsunfällen

  1. So dürften die Renten, die die Berugsgenossenschaften nach Betriebsunfällen oder für Berufskrankheiten als Entschädigung zahlten, nur noch bis zum Eintritt des Rentenalters gewährt werden. ( Quelle: Handelsblatt vom 12.12.2005)