Betriebsvereinbarung

  1. Eine entsprechende Betriebsvereinbarung sei bereits verhandelt worden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Gibt es keine Betriebsvereinbarung, ist Altersteilzeit ab dem vollendeten 61. Lebensjahr möglich. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. Diese Betriebsvereinbarung erklärt nicht die den Brückentagen vorausgehenden Feiertage zu Urlaubstagen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Soweit Arbeitnehmer Versorgungszusagen erhalten hätten, obwohl sie nicht zu ihren Führungskräften gehörten, handele es sich um Besitzstandsrechte nach der früheren Betriebsvereinbarung. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Dieser Trend sei mit der Betriebsvereinbarung gestoppt. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  6. Das Lohnniveau liegt bei 70 Prozent des Tariflohns in Nordrhein-Westfalen und soll einer Betriebsvereinbarung vom Sommer 1993 zufolge am 1. Oktober 1996 dem nordrhein-westfälischen Niveau angepaßt werden, wenn Auftrags- und Ertragslage dies zulassen. ( Quelle: FAZ 1994)
  7. In einer Betriebsvereinbarung seien betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 1998 ausgeschlossen worden, sofern es die wirtschaftliche Lage hergebe. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  8. Dieser Ansatz scheint mir nicht überzeugend. Warum sollte eine andere Verteilung des verbleibenden Zulagenvolums rechtl. unmöglich sein, wenn z. B die anrechenbare Zulage auf einer Betriebsvereinbarung beruht? ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  9. Falls es zu einer unerwarteten Belebung im Autogeschäft kommt, sieht die Betriebsvereinbarung mit einer Laufzeit bis Ende 2004 eine vorzeitige Aufhebung vor. ( Quelle: )
  10. "Das soll künftig in der Betriebsvereinbarung festgeschrieben werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)