Betriebsvereinbarungen

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  1. Wie lange Mitarbeiter hinter dem Verkaufstisch stehen müssen, ist heute in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen so geregelt, dass auch im Handel keiner mehr als neun Stunden am Tag arbeiten muss. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.12.2002)
  2. Der Betriebsrat des Kasseler Achsenwerks billigte nach Informationen der "Stuttgarter Zeitung" mit großer Mehrheit eine ganze Reihe von Betriebsvereinbarungen, die zu einer deutlichen Verringerung der Personalkosten führen sollen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  3. Bereits am Montag hatte die Konzernspitze mitgeteilt, sie wolle die Betriebsvereinbarungen über kostenintensive Sozialleistungen kündigen und mit dem Betriebsrat neu verhandeln. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01.08.2003)
  4. Bislang konnten dies die Gewerkschaften nur tun, wenn Betriebsvereinbarungen existierten, die automatisch für alle galten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  5. Sie soll als Basis dienen für Betriebsvereinbarungen der Holzmann AG und ihrer Tochtergesellschaften. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  6. Betriebsbedingte Kündigungen sind laut Betriebsvereinbarungen bis 2011 ohnehin nicht möglich. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 31.07.2005)
  7. Auch Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge gelten grundsätzlich weiter und sind in ihrem Bestand für ein Jahr geschützt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.07.2003)
  8. Nach dem hier zu Lande geltenden Günstigkeitsprinzip dürfen Betriebsvereinbarungen über Lohn und Arbeitszeit vom Tarif nur dann abweichen, wenn sie den Arbeitnehmer besser stellen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  9. Vorstand, Betriebsrat und IG Metall haben sich deshalb auf ein neues Krisenkonzept für die Offenbach, Mainhausen und Geisenheim - dort werden Bogenmaschinen produziert - geeinigt und dazu Betriebsvereinbarungen unterschrieben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.12.2001)
  10. Die Union hat angekündigt, Abweichungen von Tarifverträgen, die dem Erhalt oder der Schaffung von Arbeitsplätzen dienen, zuzulassen und betriebliche Bündnisse für Arbeit sowie beschäftigungssichernde Betriebsvereinbarungen gesetzlich abzusichern. ( Quelle: Die Welt vom 06.06.2005)
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