Von einer Einstellung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, für die die Zustimmung des Betriebsrats nötig ist, könne deshalb keine Rede sein.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.04.2005)
Nur die Arbeitszeiten sollten ein mitbestimmungspflichtiger Tatbestand im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sein.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Neu aufgenommen wurde eine Darstellung der Grundzüge des Betriebsverfassungsgesetzes.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Auslöser ist die von der Regierung angekündigte Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes.
( Quelle: Welt 1999)
Die Union werde in ihrem Entwurf eine Ergänzung des Betriebsverfassungsgesetzes vorschlagen.
( Quelle: ZDF Heute vom 25.11.2002)
Die Ausweitung des Betriebsverfassungsgesetzes ist doch nichts anderes als die Rückzahlung einer Wahlkampfspende der Gewerkschaften aus dem Jahr 1998.
( Quelle: DIE WELT 2001)