Bewährungsanforderungen

  1. Die Bewährungsanforderungen für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis von Bewerbern aus dem Beitrittsgebiet sind für den Geschäftsbereich des Justizministeriums durch Verwaltungsvorschrift konkretisiert worden (91). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)