Beweisgründen

  1. Die Bundesrichter hoben ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf auf, das die Schadenersatzklage einer Familie gegen die Herstellerin aus Beweisgründen abgelehnt hatte. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Falls die Auseinandersetzung zwischen den einzelnen Miterben umstritten ist, was häufig vorkommt, sollte aus Beweisgründen jedoch ein schriftlicher Auseinandersetzungsvertrag abgeschlossen werden. ( Quelle: Richtig erben und vererben, UB Media)
  3. Die Kündigung sollte aus Beweisgründen per Einschreiben/Rückschein verschickt werden, oder man sollte sich bei einer persönlichen Abgabe den Empfang quittieren lassen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 07.12.2004)