Beweislastgrundsätzen

  1. Nach allgemeinen Beweislastgrundsätzen ist es Sache des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine Pflichtverletzung nachzuweisen, wenn er ihn auf Schadenersatz wegen Schlechterfüllung in Anspruch nehmen will. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)