"Verstößt die Erlangung des Beweismittels gegen das Persönlichkeitsrecht des Beweisgegners, so ist, wenn kein Rechtfertigungsgrund gegeben ist, durch Güterabwägung nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip zu entscheiden, ob ein Beweisverbot besteht.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
"Diese Akzeptanz gibt ihm zusammen mit der soliden Datengrundlage die Qualität eines gegenüber Vergleichsmieten und Sachverständigengutachten überlegenen Beweismittels.
( Quelle: Welt 1999)