Beweisvereitelung

  1. Handelt der Dokumentationspflichtige dabei fahrlässig oder sogar vorsätzlich, so liegt begrifflich eine Beweisvereitelung vor (41). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Ein wesentlicher Grund dafür könnte 'die neueste Entwicklung des Rechts der Beweisvereitelung im US-amerikanischen Zivilprozeß sein, weil sie für die beklagte Volkswagen AG neue und unkalkulierbare prozessuale Risiken schafft'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)