Handelt der Dokumentationspflichtige dabei fahrlässig oder sogar vorsätzlich, so liegt begrifflich eine Beweisvereitelung vor (41).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ein wesentlicher Grund dafür könnte 'die neueste Entwicklung des Rechts der Beweisvereitelung im US-amerikanischen Zivilprozeß sein, weil sie für die beklagte Volkswagen AG neue und unkalkulierbare prozessuale Risiken schafft'.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)