Helfen kann dagegen der zu Beweiszwecken verwertbare Anruf eines Mitarbeiters oder Angehörigen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 07.04.2001)
Grund: Telekommunikationsunternehmen seien gesetzlich verpflichtet, Verbindungsdaten zu Beweiszwecken sechs Monate lang zu speichern.
( Quelle: Die Welt Online vom 05.07.2004)
Eine schleimige Flüssigkeit, die er zu Beweiszwecken von der Motorhaube seines Sportwagens abgekratzt habe.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.11.2002)