Die dabei anfallenden Bewertungsgewinne sind nach Angaben der Bundesbank nicht erfolgswirksam, sondern wurden einem "Ausgleichposten aus Neubewertung" zugewiesen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Danach solle die Bundesbank Goldreserven verkaufen können, ohne die Bewertungsgewinne an den Bund ausschütten zu müssen, berichtete die Zeitung unter Berufung auf Koalitionskreise.
( Quelle: n-tv.de vom 15.12.2005)