Bewertungsnormen

  1. Werden nämlich die zeitfernen Bemessungsgrundlagen, damit die geltende Einheitswertbesteuerung, aufgehoben, so muß der Gesetzgeber neue Bewertungsnormen setzen, sonst kann keine der einheitswertgebundenen Steuern mehr erhoben werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)