Nach dem neuen Bewertungsrecht werden nun bei bebauten Grundstücken 50 bis 55 Prozent und bei unbebauten Grundstücken 72 Prozent erreicht.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Recht, zum Steuer- und Bewertungsrecht sowie zum allgemeinen Verwaltungsrecht seien hierbei ebenfalls nur begrenzt auf bestimmte spezielle Fragestellungen, die sich aus dem Lastenausgleichsrecht ergäben.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)