Bewilligungszeitraum

  1. Von dem Bewilligungszeitraum kann lediglich um einen Monat abgewichen werden, um das Antragsaufkommen zu entzerren. 12 000 der Folgeanträge konnten die Job-Center nicht rechtzeitig bearbeiten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.07.2005)