Aber dabei handelt es sich weder um die Bewirkung noch um den Vollzug von Amtshand- lungen.
( Quelle: Die Zeit (11/1968))
Bewirkung von Zustellungen und Vollstreckungshandlungen ein Gerichtsvollzieher und, insoweit eine Vertretung durch Anwälte geboten ist, zur vorläufig unentgeltl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)