Auf den Rückseiten der großformatige Farbabbildungen werden alle wichtigen Informationen über Lage, Bewirtschaftungszeiten, Zufahrt und Tourenmöglichkeiten der jeweiligen alpinen Schutzhütten gegeben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Die neue Regelung, die am kommenden Montag (16. März) in Kraft tritt, umfassen folgende neuen Bewirtschaftungszeiten: Montags bis freitags 9 bis 17 Uhr, sonnabends 9 bis 14 Uhr (an den Adventssonnabenden bis 17 Uhr).
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)